LOGOPÄDIE

Anna Bernsteiner

Verordnung & Kostenrückerstattung

Als Wahllogopädin arbeite ich auf Refundierungsbasis. Voraussetzung für den Beginn einer logopädischen Therapie und einer späteren Rückerstattung der Kosten ist eine entsprechende Verordnung vom Facharzt (HNO-Arzt, Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe). Die KFA muss diese Verordnung vorab bewilligen, die SVS benötigt zur Bewilligung der Verordnung zusätzlich einen Therapieplan, der in der ersten Einheit erstellt wird. Bei allen anderen Kassen enfällt die Bewilligungspflicht.

Nach Beendigung eines Therapieblocks erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Je nach Kasse werden 50-80 % der Therapiekosten rückerstattet, bei einer privaten Zusatzversicherung meist 100 %.

Therapiekosten

€80

€100

€130

45min (T2)

60min (T3)

Hausbesuch (T3+HB)

Terminabsage

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mich rechtzeitig unter 0650/360 7100 davon in Kenntnis zu setzen. Ein Termin kann bis zu 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt! (Diese Kosten werden nicht vom Krankenversicherungsträger rückerstattet.)